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NRW-Tarif für Fahrten über das Tarifgebiet des Sechsers hinaus, innerhalb Nordrhein-Westfalens


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  • Es gelten die Tarif- und Beförderungsbedingungen des NRW-Tarifs.

  • Der NRW-Tarif ist ähnlich dem Tarif der Deutschen Bahn mit der Berechtigung im Start- und Zielort Busse, Stadt- und Straßenbahnen nutzen zu dürfen.

  • Der Tarif gilt auf Fahrten innerhalb Nordrhein-Westfalens, die über die Verbundgrenzen hinaus gehen, also vom Tarifgebiet "Der Sechser" zu allen Zielen in Nordrhein-Westfalen.

  • Im NRW-Tarif gibt es Pauschalpreistickets, welche keinen definierten Start- und Zielort haben. Außerdem gibt es Relationspreistickets, bei welchen zum Zeitpunkt des Kaufes der Start- und Zielort festgelegt wird.

  • Pauschalpreistickets (SchönerFahrtTicket, SchönerTagTicket) gelten in allen Zügen zwischen Bielefeld und Lemgo (Lipperländer) und Bielefeld und Rahden (Ravensbergerbahn).

  • In den Zügen gibt es sowohl die Pauschalpreistickets in allen Variationen (SchönerTagTicket, SchönerTagTicket Single, SchöneFahrtTicket, FahrradTicket NRW) als auch das SchöneReiseTicket zu ausgewählten Orten wie z.B. Dortmund, Münster, Hamm, Köln, Düsseldorf, Paderborn).

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